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Zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts hat man das Energieeinsparungsgesetz (EnEG),
die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG)
für Wohn- und Nichtwohngebäude zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst.
Durch dieses neue Gesetz „...wird ein einheitliches, auf einander abgestimmtes Regelwerk
für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz
erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen.“
(Quelle: www.bmi.bund.de)
Ganz einfach: Es bleibt alles so wie es ist, denn die dargestellten Aussagen zur EnEV –
als Teil des Gebäudeenergiegesetzes – verändern sich in Bezug auf unsere Häuser nicht.
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