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Hausbau-ABC: B-Plan = Bebauungsplan
Bebauung und Nutzung:
Das ist Ihr verbindlicher Rahmen zu Ihrem Grundstück dafür.
Bauvoranfrage stellen:
so können Sie Ihr Bauprojekt auf Einhaltung des Bebauungsplanes prüfen lassen.
Tipp: Gibt es keinen B-Plan für Ihr Grundstück, dann gilt i.d.R. § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Das kann bei alten erschlossenen oder Grundstücken mit Abrissobjekten der Fall sein.
Mehr zum Thema Bebauungsplan finden Sie in unserem Hausbau-Ratgeberartikel:
"Bebauungsplan: Warum die Einsicht vor dem Hausbau so wichtig ist".
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