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Durch die unterschiedlichen Schichten im Wandaufbau erzielt ein Scanhaus einen Schallschutzewert von 35 dB. Dies entspricht dem Lärmpegelbereich III. Optional sind auch Schallschutzfenster und Rollladenkästen in der Klasse III möglich. Der Lärmpegelbereich III ist bereits eine erhöhte Anforderung in Wohngebieten und muss deshalb extra im Bebauungsplan ausgewiesen werden. Bei allen Doppelhäusern und Generationenhäuser erfüllen wir die gesetzlichen Vorgaben ohne Probleme. Freistehende Einfamilienhäuser benötigen in Deutschland keine Brandschutzklasse. Sollte aber wegen baurechtlichen Vorgaben F-30 oder F-90 erforderlich sein, ist dies mit bestimmten Zusatzmaßnahmen auch bei einem Scanhaus möglich. Wenn Sie als Bauherr Zusatzmaßnahmen im Bereich von Schall- und Brandschutz wünschen, ist dies ebenfalls ohne Probleme möglich.
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