Berater finden
Berater
finden
Katalog
bestellen

Abstände einhalten: Alles Wichtige zur Grenzbebauung im Überblick

Damit das Bauen in den Städten und Gemeinden einer gewissen Ordnung unterliegt, wurden im Baurecht verschiedene Punkte fest verankert. Dazu zählt der Abstand zum Nachbarn. Ihr neues Fertighaus muss so auf Ihrem Grundstück stehen, dass die direkten Anwohner genügend Freiraum für sich haben. Häuser dürfen deshalb nicht zu nah an die Grenze gebaut werden, um etwa dem Nachbarn ausreichend Tageslicht zu ermöglichen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die entsprechenden Bauvorschriften zur Grenzbebauung. So können Sie von Anfang an ein gutes Verhältnis zu Ihren Nachbarn aufbauen und Konflikte vermeiden, auch wenn Sie eine Sonderlösung benötigen. Unsere praktischen Tipps unterstützen Sie bereits während der Suche nach einem passenden Grundstück und natürlich während der Planungsphase.

Grundlagen der Grenzbebauung

Unter der Grenzbebauung versteht man die Errichtung von Gebäuden an oder in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze des oder der direkten Nachbarn. In den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer sind dazu Bauvorschriften festgelegt worden. Mit diesen Regelungen soll der ausreichende Abstand zum Nachbarn gewährleistet werden.

Ein wichtiger Begriff der Grenzbebauung ist die Abstandsfläche. Sie beschreibt die Fläche auf Ihrem Grundstück, die zwischen Ihrem Haus und der Grundstücksgrenze unbebaut, also frei, bleiben muss. Geregelt werden die Abstandsflächen in den jeweiligen Landesbauordnungen. Darüber hinaus kann ein Bebauungsplan, für Ihr Grundstück auch Baugrenzen, Baulinien und Bebauungstiefen festlegen. Auskunft über den Bebauungsplan finden Sie auf der Seite Ihrer Gemeinde, aber auch in dieser Angelegenheit steht ScanHaus Ihnen zur Seite. Ist ein B-Plan festgesetzt, steht dieser natürlich über den Regelungen zur Abstandsfläche der Landesbauordnung.

Baulinien

Baulinien geben genau vor, wo auf einem Grundstück gebaut werden darf. Ein Gebäude muss mit einer bestimmten Wand exakt auf dieser Linie stehen. Baulinien sind bindend und werden meist in Bebauungsplänen festgelegt, um ein einheitliches Straßenbild zu schaffen.

Baugrenzen

Im Gegensatz zu Baulinien sind Baugrenzen flexibler. Sie definieren den Bereich, in dem gebaut werden darf, ohne jedoch eine feste Linie vorzugeben. Das Gebäude darf die Baugrenzen nicht überschreiten, jedoch kann es innerhalb dieser Fläche frei positioniert werden.

Bebauungshilfe

Die Bebauungstiefe legt fest, wie weit ein Gebäude von der Grundstücksgrenze in das Grundstück hineinreichen darf. Sie begrenzt also die Tiefe der bebauten Fläche und sorgt dafür, dass genügend Freiflächen auf dem Grundstück erhalten bleiben.

Wichtig zu ergänzen ist, dass Baulinien, Baugrenzen und Bebauungstiefen in einem Bebauungsplan für Ihr Baugebiet geregelt sind. Diese müssen explizit für Ihr B-Plan-Gebiet geregelt sein, ansonsten gilt die Landesbauordnung.

In einigen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, ist in der Landesbauordnung zusätzlich das Nachbarschaftsrecht geregelt. Neben der Grenzbebauung sind dort weitere Aspekte festgelegt, beispielsweise wie nah Hecken an die Grenze zum Nachbarn gepflanzt werden und welche Höhe sie haben dürfen. Informieren Sie sich deshalb unbedingt über alle geltenden Bestimmungen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Abstandsflächen

Wie bereits dargelegt, sind Abstandsflächen die Freiflächen zwischen Ihrem Fertighaus und der Grundstücksgrenze. Der jeweils zulässige Abstand zum Nachbarn ist in der Bauordnung Ihres Bundeslandes nachzulesen. Diese Regelung dient der Belichtung, Belüftung und Brandsicherheit.

Wichtig zu wissen ist erst einmal, dass laut § 6 Abs. 5 Satz 3 der Musterbauordnung (MBO) beträgt die Abstandsfläche für Wohngebäude mit maximal drei oberirdischen Geschossen mindestens 3 Meter, in einigen Bundesländern sind es nur 2,5 Meter. Bitte beachten Sie, dass auch der Dachüberstand, ab einer bestimmten Größe, bei der Bemessung der Abstandsfläche berücksichtigt werden muss. Angaben dazu, findet man in der jeweiligen Landesbauordnung.

Praktische Anwendung und Planung

Bevor Sie Ihr favorisiertes Grundstück kaufen, sollten Sie prüfen, ob ausreichend Platz für Ihr Fertighaus vorhanden ist und der Abstand zum Nachbarn passt. Fragen Sie uns gern, falls Sie sich unsicher sind! Während der Planungsphase berücksichtigen Sie natürlich weiterhin den Bauabstand, besonders dann, wenn Änderungen am Haus vorgenommen werden. Steht Ihr Bauvorhaben planerisch auf soliden Füßen, müssen Sie für das Genehmigungsverfahren im Bauantrag nachweisen, dass die Abstandsflächen korrekt eingehalten wurden.

Sollten unvorhergesehene Probleme bei der Genehmigung auftreten, muss die Planung entsprechend an die geltenden Bauvorschriften angepasst werden. In den meisten Fällen ist dies durch eine flexibel gestaltete Planung machbar. Dabei kann das Fertighaus beispielsweise auf dem Grundstück ein wenig verrückt oder der Grundriss verändert werden.

hausbau checkliste

Sonderfälle und Ausnahmen

In der Regel wünschen sich Hauseigentümer eine Garage oder einen Carport direkt am Haus. Nicht immer reicht dafür der Platz. Deshalb gelten in den Bauvorschriften für diese beiden baulichen Anlagen und auch für Gartenhäuser und Gartenmauern besondere Regelungen. Überschreiten diese Objekte die in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegten Maße nicht, so dürfen diese auch innerhalb der Abstandsflächen des Wohnhauses errichtet werden und sind nach der jeweiligen Landesbauordnung auch ohne eigene Abstandfläche und können somit auch auf der Grundstücksgrenze errichtet werden.

Weitere Ausnahmen können in verschiedenen Kommunen bestehen, wenn etwa eine von der Stadt festgelegte dichte Bebauung oder der Bestandsschutz geringere oder fehlende Abstände zum Nachbarn vorsehen.

Neuer Call-to-Action

Fazit

Von Anfang an ist bei der Planung und dem Bau eines Fertighauses auf die geltenden Bauvorschriften zu achten. Dies gilt selbstverständlich auch für die Grenzbebauung. In den meisten Bundesländern liegen Sie mit 3,00 m Abstand zum Nachbarn richtig. Kleine bauliche Anlagen, wie eine Garage, dürfen Sie gegebenenfalls sogar auf den Abstandsflächen errichten. Wird eine Ausnahme vom Baurecht notwendig, so fragen Sie diese im Genehmigungsverfahren an. Alle wichtigen Informationen über Ihr neues Fertighaus erhalten Sie dagegen bei uns. Kontaktieren Sie uns gern, auch wenn Sie zunächst nur an einem Katalog interessiert sind!

Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

Berater vor Ort

Berater in Ihrer Nähe finden

Sie erreichen unsere fachkundigen Hausverkäufer deutschlandweit in über 50 Musterhäuser und Vertriebsbüros, welche gern Ihre ganz persönlichen Wünsche und Fragen beantworten.

Kostenfrei Fertighaus Katalog bestellen

Bestellen Sie kostenlos und unverbindlich unseren Hauskatalog für Ihr Traumhaus und erfahren Sie alles über ScanHaus Marlow.

Jetzt bestellen