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Grunderwerbsteuer: Womit müssen Sie rechnen?

Für jeden Kauf eines Grundstücks wird in der Regel die Grunderwerbsteuer fällig, die einmalig an das Finanzamt zu leisten ist. Diese Nebenkosten stehen in Bezug zum Kaufpreis und sollten bei der Finanzierung berücksichtigt werden. Wir informieren Sie im Folgenden über die Höhe dieser Steuer, wie sie sich vorab berechnen und ob sie sich vermeiden lässt.

Die Grunderwerbsteuer beim Hausbau

Nahezu jeder Erwerb eines Grundstücks, unabhängig davon, ob ein Gebäude darauf steht, unterliegt der Grunderwerbsteuer. Planen Sie einen Hausbau, so können Sie sich freuen: Da sich die Grunderwerbsteuer nur auf den Kaufpreis des Grundstücks bezieht, zahlen Sie weniger Steuern als beim Kauf einer Bestandsimmobilie. Zu beachten ist diesem Fall jedoch, dass der Grundstücksverkäufer und die Baufirma nicht demselben Unternehmen bzw. derselben Unternehmensgruppe angehört.

Es müssen zudem zwei separate Verträge vorliegen, die einen zeitlichen Abstand von mindestens einem halben Jahr aufweisen sollten. Der Grundstücksverkäufer darf Ihnen auch nicht vorgeschrieben haben, mit welchem Bauträger Sie bauen müssen. Andernfalls könnte das Finanzamt davon ausgehen, dass beide Verträge zu einem Vertragswerk gehören und würde die Steuer auf den Gesamtpreis von Grundstück und Haus ansetzen. Erwerben Sie beispielsweise das Grundstück von einem privaten Anbieter und schließen für den Hausbau einen Vertrag mit einem Bauunternehmen ab, so wird die Grunderwerbsteuer nur für das Baugrundstück fällig.

grundstückssuche checkliste
Gut zu wissen:

Erst wenn die Grunderwerbsteuer beim Finanzamt beglichen wurde, kann die Änderung des Eigentümers im Grundbuch erfolgen. Die Steuerbehörde stellt dazu eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

Unterschied zwischen Grunderwerbsteuer und Grundsteuer

Diese Begriffe sind leicht zu verwechseln, wenn man nicht genau auf den Wortlaut achtet. Die Grunderwerbsteuer wird, wie sich an der Bezeichnung ableiten lässt, nur bei dem Erwerb eines Grundstücks fällig. Sie ist eine einmalige Steuer. Die Grundsteuer dagegen fällt jährlich an und ist auf den Besitz einer Immobilie zu zahlen.

 

Leeres Grundstück

Haben Sie ein Grundstück gekauft, fällt die Grunderwerbsteuer an. © Shutterstock

Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

Bereits vor einem Grundstückskauf können Sie die Grunderwerbsteuer selbständig berechnen. Sie benötigen lediglich die Höhe des Kaufpreises und den aktuell gültigen Steuersatz für den Grunderwerb in Ihrem Bundesland.

Die Formel lautet:
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis * Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes für den Grunderwerb

Grunderwerbsteuer in den einzelnen Bundesländern

Wie Sie bereits lesen konnten, obliegt die Festlegung des Steuersatzes für den Grunderwerb den einzelnen Bundesländern. Während es bis zum 01.09.2006 eine einheitliche Regelung gab, dürfen die Länder seither den Steuersatz selbst festlegen. Dieser bewegt sich zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Lediglich Bayern und Sachsen haben seit der Reform keine Steuererhöhung beim Grunderwerb veranlasst.

In der nachfolgenden Tabelle können Sie die Steuersätze der einzelnen Bundesländer einsehen.

Scanhaus Grunderwerbssteuer Tabelle.jpg

Wann muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden — und wann nicht?

In nur wenigen Ausnahmefällen kann die Grunderwerbsteuer umgangen werden, und zwar dann, wenn der Kaufpreis unter 2.500 Euro liegt oder das Grundstück innerhalb der Verwandtschaft 1. Grades vererbt, verschenkt oder verkauft wird. Zu diesem Kreis zählen die Ehepartner, Eltern und Kinder (auch adoptierte und Schwiegerkinder) sowie Großeltern und Enkelkinder.

Fazit

Die Grunderwerbsteuer wird für nahezu jeden Grundstückskauf fällig und kann je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent der Kaufsumme betragen. Sie können diese Steuer nur dann umgehen, wenn Sie das Grundstück durch Erbschaft, Schenkung oder Kauf unter Verwandten 1. Grades erhalten haben.

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