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Bauherren, die sich einen Bungalow als Fertighaus aussuchen, schätzen die Vorteile des bequemen Lebens auf einer einzigen Etage. Egal, wohin Sie sich im Haus bewegen, es müssen keine Treppen überwunden werden. Zudem bietet der Bungalow eine gute Übersicht, wenn es um das Betreuen von Kindern geht. Die offene Bauweise ermöglicht ein geselliges Miteinander. Trotzdem bieten die Rückzugsorte, wie Schlaf- und Kinderzimmer, ausreichend Privatsphäre. Ein kleines Manko ist allerdings im Platzverbrauch auf dem Grundstück zu sehen. Aus diesem Grund sollten Sie sich einen gut geeigneten Standort für Ihr neues Haus aussuchen. Wir verraten Ihnen alle wichtigen Aspekte dazu, bevor Sie das Bungalow-Grundstück kaufen.
Darum geht es:
Zunächst einmal muss der Bebauungsplan (B-Plan) der Kommune den Bau eines Bungalows erlauben. In den meisten Fällen ist das kein Problem. Achten Sie auf die zugelassenen Bebauungen. Für den Bungalow wären das: die offene Bebauung (Kürzel „O“), das Einfamilienhaus („E“) sowie das Einzel- oder Doppelhaus („ED“). Entschließen Sie sich, ein Bungalow-Doppelhaus zu errichten, fällt dies unter das Kürzel „D“. Weiterhin ist die Vorgabe der Vollgeschosse zu berücksichtigen. In diesem Fall muss das "I" ausgewiesen sein, wobei maximal zwei Vollgeschosse zulässig sind. Die Angabe der Traufhöhe bestimmt oft, ob Bungalows oder höhere Gebäude wie Stadthäuser gebaut werden können. Die Traufhöhe der Bungalows von Scanhaus beträgt zwischen 3,4 und 3,5 Metern über dem Gelände. Falls der Bebauungsplan Vorgaben zur Dachneigung enthält, prüfen Sie, ob diese zwischen 25° und 45° liegt. Die Bungalows sind auch mit einem Ausbaupaket für den Dachstuhl in diesem Bereich möglich.
Im B-Plan finden Sie auch die zulässige Grundflächenzahl(GLZ). Diese gibt an, welche Fläche Sie auf dem Grundstück bebauen dürfen. Bei einem Bungalow, der nur eine Etage besitzt, ist dies eine essenzielle Zahl. Nicht zu verwechseln mit der Geschossflächenanzahl (GFZ), welches ich auf die Fläche weiterer Geschosse bezieht, ist für den Bungalow irrelevant.
Bevor Sie das Bungalow-Grundstück kaufen, prüfen Sie, ob es ausreichend groß ist. Um einen entsprechenden Platz zu finden, können Sie in zwei Richtungen agieren. Entweder suchen Sie sich das Grundstück aus oder den gewünschten Bungalow. Von beiden Optionen benötigen Sie dann die Größe der Grundfläche. Anschließend können Sie berechnen, ob Ihr Traumhaus auf das favorisierte Grundstück passt oder welche Grundstücksgröße für den Bungalow notwendig sein wird. Wie der exakte Rechenweg lautet, können Sie im nächsten Kapitel nachvollziehen.
Haben Sie ein geeignetes Grundstück und Ihren Bungalow-Favoriten im Visier, sollten Sie zusätzlich noch das durch den B-Plan vorgegebene Baufenster prüfen. Diese legt die genaue Fläche fest, in der gebaut werden darf und teilweise auch die Bauflucht, d.h. den Abstand zur Straße für ein einheitliches Ortsbild. Entscheiden Sie sich möglicherweise für einen Winkelbungalow, könnten Seiten des Hauses außerhalb des Baufensters liegen. In diesem Fall würde der Hausbau nicht genehmigt werden. Das Grundstück sieht von oben gut aus und die geplanten Flächen passen auch? Beachten Sie dazu die Abstandsflächen, die baurechtlich eingehalten werden müssen. Wenn Sie mit dem Haus zu allen Seiten mindestens 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze und zur Straße einhalten können, sollten keine Probleme entstehen. Über mögliche Baulasten kann der Vermesser Auskünfte einholen.
Im ersten Beispiel gehen wir vom favorisierten Bungalow-Grundstück aus. Vor dem Kauf ermitteln Sie, welche Grundfläche das neue Haus höchstens besitzen darf. Dafür benötigen Sie die Fläche des Grundstücks und die Grundflächenzahl (GRZ).
Im zweiten Fall suchen Sie sich zuerst Ihr Traumhaus auf unseren Seiten aus. Für die Beispielrechnung legen wir den Bungalow SH 115 WB mit 115 m² und vier Zimmern zugrunde.
Terrasse und Garage bzw. Stellplätzen können teilweise zu den Nebenanlagen (GRZ II) gerechnet werden und können mit einer geringeren Zahl angesetzt werden. Das regeln der Bebauungsplan oder die zuständigen Landesbauordnungen. Fragen Sie dazu beim zuständigen Bauamt der Gemeinde nach
Neben den baurechtlichen Aspekten spielen weitere Faktoren für den Bungalow-Grundstückskauf eine wichtige Rolle. Berücksichtigen Sie bei der Auswahl unter anderem:
Haben Sie ein geeignetes Grundstück für Ihren Fertighaus-Bungalow gefunden, das jedoch etwas zu klein für einen Bungalow ist? Denken Sie über eine Doppelhaushälfte nach! Damit sparen Sie sich auf einer Seite die Abstandsflächen zum Nachbar. Hierbei müssen Sie sich allerdings eine Partnerfamilie suchen.
Für viele Hausbesitzer ist der Fertighaus-Bungalow die richtige und passende Entscheidung. Unabhängig vom Alter schätzen die Bewohner das Leben auf einer Etage. Sie verspricht das schnelle und leichte Erreichen der einzelnen Zimmer, eine gute Übersicht, vor allem wenn kleine Kinder im Auge zu behalten sind, und ein geselliges Miteinander. Auch bei kleineren Handicaps, etwa nach einem Sportunfall, kann man sich sicher im Haus bewegen. Kinder kommen nicht in Versuchung, Treppen hinauf- oder hinunterzusteigen. Auch der Kinderwagen oder ein Rollstuhl können ohne Probleme durchs Haus geschoben werden.
Wenn Sie sich für einen Bungalowkauf entscheiden, stellen Sie auch wichtige Weichen für die Zukunft. Ein altersgerechter Umbau des Eigenheims ist in den meisten Fällen nicht notwendig oder kann mit wenigen Maßnahmen kostengünstig und schnell erreicht werden.
Vor dem Bau Ihres neuen Fertighaus-Bungalows müssen Sie ein geeignetes Grundstück kaufen. Achten Sie dabei auf die Vorgaben durch den gültigen Bebauungsplan der Kommune, örtliche Gegebenheiten, wie die Anbindung an das Verkehrsnetz, und Ihre persönlichen Vorlieben, etwa die Nähe zur Natur. Welcher Bungalow auf Ihr Grundstück passen könnte, zeigen wir Ihnen gern bei einem Gespräch in einem Musterhaus. Kontaktieren Sie uns dazu! Lassen Sie uns weiterhin wissen, ob wir Ihnen einen kostenlosen Katalog unserer Fertighäuser zusenden dürfen. Wir freuen uns auf Sie!
Es gibt zahlreiche überzeugende Argumente für das Wohnen in einem Bungalow. Diese fünf Gründe sprechen für diesen Fertighaus-Typ! Erfahren Sie mehr in unserem Artikel!
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