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Wenn alles Laub von den Bäumen gefallen ist und Sie Ihren Garten winterfest gemacht haben, bleibt nur eine kurze Verschnaufpause, bevor Sie sich den Maßnahmen für den anstehenden Winter widmen sollten. Auch wenn Ihr Haus im Flachland liegt, können starker Schneefall und Eisglätte für kurzfristiges Chaos sorgen. Gefahren drohen unter anderem von einer zu hohen Schneelast auf dem Dach, von herabfallenden Schneemassen oder Eiszapfen und spiegelglatten Gehwegen vor Ihrem Haus. Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, diese Gefahren zu beseitigen. Damit Sie gut gewappnet in den Winter starten können, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie als Hausbesitzer rund um Schneefall, Schneeräumung und entsprechende Sicherheitsaspekte, wie das Anbringen von Schneefanggittern auf dem Dach, zusammengestellt.
Darum geht es:
Vor allem neue Hausbesitzer werden häufig vom plötzlichen Wintereinbruch überrascht. Gerade erst wurden die Möbel aufgestellt, die Kisten ausgepackt und das Umzugschaos beseitigt, als der Wetterdienst Schnee und Glätte für den nächsten Tag vorhersagt. Einige wichtige Vorsichtsmaßnahmen wurden beim Bau des Fertighauses bereits berücksichtigt, aber die Schneeschaufel und das Streumittel sind bisher nicht besorgt worden. Jetzt wird es höchste Zeit zu handeln, denn Sie als Hausbesitzer haften bei Schneefall und Glatteis, wenn es zu Unfällen auf Ihrem Grundstück oder auf dem Gehweg vor Ihrem Haus kommt. Wenn Sie rechtzeitig die folgenden Sicherheitsmaßnahmen beachten, kommen Sie und Ihr Haus gut durch den Winter.
Auch wenn die weißen Flocken scheinbar schwerelos auf die Erde fallen, so können Sie bei starkem Schneefall oder ungünstigen Tau- und Gefrierphasen enormes Gewicht entwickeln. Eine der größten Gefahren besteht für das Dach, auf dem die Schneelast Schäden verursachen kann.
Bei Schneefall sollten Hausbesitzer deshalb folgende Punkte durchgehen:
Den Dachzustand solten sie mehrmals im Jahr – insbesondere nach starken Winden –, kontrollieren, um eventuelle Dachschäden festzustellen und diese entsprechend auszubessern. Prüfen Sie auch, ob das Dach für hohe Schneelasten ausgelegt ist. Diese Information können Sie der statischen Berechnung Ihres Eigenheims entnehmen. Zugrunde gelegt wird dabei die Zuordnung Ihres Wohnortes in eine der fünf Schneelastzonen. Bei einem Fertighaus von ScanHaus Marlow ist das Dach standardmäßig für die Zonen 1 und 1a konzipiert. Darüber hinaus müssen Schneelasten für alle ScanHäuser, die unter einer Geländehöhe von 255 m ü. d. Meeresspiegel liegen, nicht berücksichtigt werden. Die Statik ist entsprechend ausgelegt. Für die weiteren Schneelastzonen 2, 2a und 3 bieten wir statische Mehraufwendungen an, beispielsweise durch Verstärkung der Bodenplatte oder zusätzliche Dachbinder.
Die Schneeräumung auf dem Dach wird dann notwendig, wenn die Dachlast zu groß wird. Dies passiert bei starken, lang anhaltenden Schneefällen und Phasen mit kurzem Tauwetter und erneutem Frost. Prüfen Sie in diesem Zusammenhang auch das Potenzial von Dachlawinen, um ein Abrutschen des Schnees vorab zu verhindern.
Auf Dachziegeln mit einer wasserabweisenden Nanobeschichtung hält Schnee nicht sehr gut und rutscht deshalb leicht herunter. In Gebieten mit hoher Schneelast sind solche Ziegel zu empfehlen. Ebenso schützt ein steiles Dach vor zu hohen Dachlasten. In beiden Fällen müssen Sie die Schneeräumung am Boden jedoch regelmäßig durchführen, um dort Gefahren zu vermeiden.
Eine weitere Schutzmaßnahme ist die Installation von Schneefanggittern, um das Abrutschen großer Schneemassen zu verhindern. Wir empfehlen insbesondere in Schneelastzone 2 und 3 den Einsatz von Schneefanggittern, um unter anderem Dachaufbauten, wie Photovoltaik-Module, zu schützen. Weiterhin bieten sie Sicherheit im Hauseingangsbereich und verstopfen die Dachrinnen nicht. Bei besonderen Höhenlagen können Dachrinnenheizungen sinnvoll sein, wenn auch Luxus, um Eisbildung und damit die Entstehung von Eiszapfen zu vermeiden.
Bei Schneefall sind Hausbesitzer generell verpflichtet, Gehwege und Zufahrten von Schnee und Eis zu befreien. Dieser Räumpflicht müssen Sie zeitnah nachkommen. In vielen Kommunen muss der Gehweg bis 7 Uhr morgens geräumt sein. Nach 20-22 Uhr endet die Räumpflicht häufig. Über die genauen Zeiten und weitere rechtliche Verpflichtungen zur Verkehrssicherheit erfahren Sie alles Wissenswerte in der Satzung Ihrer Gemeinde. Es wird auch erläutert, in welchem Radius Sie für die Schneeräumung sorgen müssen, falls vor Ihrem Grundstück kein Gehweg verläuft.
Bei einem Unfall vor Ihrer Haustür können Sie zu Schadenersatzforderungen gezwungen werden, wenn Sie der Räumpflicht nicht nachgekommen sind. Sollten Sie nicht zu Hause sein (z. B. Reha, Urlaub) raten wir Ihnen, rechtzeitig jemanden für die Schneeräumung zu beauftragen.
Für die Wintervorbereitung prüfen Sie, ob geeignete Werkzeuge und Materialien zur Schneebeseitigung und zur Glatteisvermeidung vorhanden sind. Füllen Sie beispielsweise Streumittel auf. Schneeschaufeln gibt es in verschiedenen Größen, sodass Ihre Kinder mit Sicherheit auch Spaß bei der Schneeräumung haben werden.
Der Einsatz von Streusalz auf privaten Grundstücken ist verboten. In vielen Bundesländern ist der öffentliche Gebrauch ebenso untersagt. Besorgen Sie sich daher andere Streumittel, wie Sand, Kies oder salzfreies Auftaugranulat.
Natürlich sorgen Sie als Hausbesitzer bei Schneefall nicht nur für die Sicherheit der Passanten, sondern auch für die Ihrer Familie. Lagern Sie das Streumittel beispielsweise so, dass Sie direkt Zugriff darauf haben, ohne das Haus verlassen zu müssen. Auf dem Weg zum Schuppen oder zur Garage können schon die ersten Unfälle passieren. Halten Sie eine Notfallausrüstung bereit, die neben der Schneeschaufel und dem Streumittel aus einer Taschenlampe und einem Erste-Hilfe-Set besteht.
Rund ums Fertighaus sollten Sie weiterhin die Außenanlagen checken. Kontrollieren Sie unter anderem Ihre Bäume und entfernen Sie lose Äste oder morsche Bäume. Prüfen Sie zudem den Zaun, den Spielplatz und das Carport (insbesondere das Dach) auf Stabilität. Achten Sie weiterhin auf herumliegende Dinge, wie Spielzeug, Blumentöpfe oder Dekoartikel, die im Dunkeln und bei einer kompakten Schneeschicht leicht übersehen werden können.
Als Hausbesitzer an einer Kreuzung sind Sie womöglich für mehr als nur das Räumen auf dem Gehweg zuständig. Sollten bei Schneefall große Schneehaufen entstehen, müssen diese für die Verkehrssicherheit entfernt werden. Klären Sie deshalb frühzeitig, wer für die Beseitigung zuständig ist. Dazu bekommen Sie Auskunft seitens der Kommune. Sollte eine Räumung nicht zeitnah erfolgen können, so markieren Sie die Schneehaufen, um Unfälle zu verhindern. Als effiziente Methode, viel Schnee zu beseitigen, haben sich Schneefräsen bewährt. Diese gibt es als kleine Modelle für Hausbesitzer ebenso wie in großer Ausführung für den Straßendienst und private Winterdienste.
Als Hausbesitzer sind Sie bei Schneefall verpflichtet, Ihr Grundstück und angrenzende Wege vom Schnee zu befreien und Eisglätte vorzubeugen bzw. zu beseitigen. Beginnen Sie deshalb rechtzeitig mit der Wintervorbereitung. Prüfen Sie dazu Ihr Fertighaus auf Dachschäden, kontrollieren Sie die Außenanlagen und checken Sie das vorhandene Werkzeug inklusive der Menge an Streumitteln. Wenn Sie noch in der Bauplanung Ihres Fertighauses stecken, dann beachten Sie die Schneelastzone, damit Ihr neues Eigenheim gut für den Winter gerüstet ist. Fragen dazu und zu allen weiteren Dingen rund um den Hausbau und zu passenden Haustypen für Ihre Familie beantworten wir gern. Kontaktieren Sie uns dazu per Telefon, E-Mail oder besuchen Sie uns in einem unserer Musterhäuser! Einen kostenlosen Katalog erhalten Sie ebenfalls auf Anfrage.
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